Wie Human Rights Watch berichtet, gelang es der libyschen Küstenwache, Migrant:innenboote dank privater Luftraumüberwachungsdienste der EU-Grenzwache Frontex zu orten. Die daraus resultierenden Abfangaktionen zwangen Migrant:innen, nach Libyen zurückzukehren, wo sie schwere Menschenrechtsverletzungen wie etwa willkürliche Inhaftierung und Missbrauch erlitten. Laut Frontex dienen solche Überwachungsdienste dem zentralen humanitären Zweck der Suche und Rettung und nicht der Erleichterung von Zwangsrückführungen. Dennoch ist einer der Betreiber von Überwachungsdrohnen für Frontex das Unternehmen Airbus DS Airborne Solutions (ADAS), das auch «Datenmanagement-Dienstleistungen» für die deutsche Bundeswehr erbringt. Weil Regierungen immer häufiger private Sicherheitsakteur:innen mit sicherheitsbezogener Forschung, Entwicklung und Unterstützung beauftragen, verschwimmen die Grenzen zwischen ziviler und militärischer Technologie. Wenn diese Technologie auf eine menschenrechtsverletzende Art und Weise eingesetzt wird, erschwert das Outsourcing von öffentlichen Sicherheitsaufgaben an Privatunternehmen sogar die Ermittlung der Verantwortlichen. Die nachfolgenden drei Ansätze zur verstärkten Aufsicht über Akteur:innen des Militärs, der Strafverfolgung und privater Sicherheitsdienste können die unkontrollierte Militarisierung von zivilen Räumen und die Aushöhlung der Rechenschaftspflicht deutlich verlangsamen.
Erstens sollten die neuen Dienstleistungen, die von Unternehmen laufend lanciert werden, derselben Aufsicht und Kontrolle unterliegen wie private Sicherheitsakteur:innen. Laut internationalen Standards wie etwa dem Montreux-Dokument und dem internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen ist nicht ausschlaggebend, ob ein Unternehmen als «Technologie-», «Daten-» oder «Sicherheitsunternehmen» bezeichnet wird, sondern die Art der spezifischen Dienstleistung. Unternehmen mit Aktivitäten im Bereich Sicherheitsaufgaben sollten ungeachtet ihrer Bezeichnung einer angemessenen sicherheitsbezogenen Aufsicht unterstellt sein.
Zweitens sollten Regierungen, die auf private Sicherheits- und Überwachungsfirmen zurückgreifen, die unabhängige Beaufsichtigung dieser Anbieter:innen unterstützen. Für manche Behörden ist eine externe Aufsicht eine Bürde, die zu unnötigen Verzögerungen führt und ihre Kontrollmöglichkeiten bei heiklen Tätigkeiten einschränkt. Darum ist es wichtig, ihnen die Risiken für die nationale Sicherheit und ihren Ruf, die bei der Zusammenarbeit mit Unternehmen ohne Rechenschaftspflicht entstehen, aufzuzeigen und sie so zur Umsetzung zu motivieren. Ohne strenge Aufsicht könnten die von privaten Überwachungsunternehmen gesammelten und gespeicherten Daten beispielsweise von feindlichen Akteur:innen genutzt werden. Regierungen und Politik dürfen die Augen nicht vor der Notwendigkeit verschliessen, dass private Überwachungsakteure beaufsichtigt werden müssen, um die Zivilbevölkerung, zivile Räume und die Menschenrechte zu schützen.
Drittens wird in vielen Bereichen des Sektors expandiert, da die Nachfrage nach privaten Sicherheitsdiensten steigt. Für eine wirksame Aufsicht braucht es deshalb vielfältige Fachkenntnisse in diesen neuen Gebieten. Mit gebündelten Ressourcen sowie vereinbarten Regeln und Grundsätzen können Aufsichtsakteur:innen dieser Komplexität besser gerecht werden. Ohne eine solche Zusammenarbeit schwindet die Fähigkeit der Institutionen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht immer weiter – mit spürbaren Folgen für die ganze Gesellschaft.